Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Momenture Studio – Fotografie, Videografie, Content & Fotobox
Stand: September 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge und Leistungen von:

Momenture Studio
Inhaber: Tarik Burak Durgun
Füxenacker 1
6837 Weiler
Österreich

E-Mail: office@momenture.at
Telefon: +43 664 471 5555
Website: www.momenture.at

Die AGB gelten insbesondere für Leistungen in den Bereichen:

  • Fotografie

  • Hochzeitsfotografie

  • Familien-, Paar-, Babybauch-, Kinder- und Newbornfotografie

  • Business- und Werbefotografie

  • Videografie

  • Social-Media- und Unternehmenscontent

  • Drohnenaufnahmen

  • Fotobox-Vermietung und Fotobox-Dienstleistungen

  • damit zusammenhängende Leistungen und Produkte

Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (B2C) als auch gegenüber Unternehmern (B2B), soweit einzelne Bestimmungen nicht ausdrücklich nur für eine dieser Kundengruppen vorgesehen sind.

Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot, Auftrag oder Vertrag gehen diesen AGB vor.

Momenture Studio ist Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG. Es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.


2. Vertragsabschluss und Buchung

Anfragen über die Website, per E-Mail, Telefon, Social Media oder auf anderem Wege sind zunächst unverbindlich.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn ein Angebot bzw. eine Buchung von beiden Seiten verbindlich bestätigt wird oder ein entsprechender Vertrag unterzeichnet wird.

Bei umfangreicheren Leistungen, insbesondere Hochzeiten, größeren Businessaufträgen, längerfristigen Content-Aufträgen, Fotobox-Buchungen oder individuell geplanten Projekten, kann Momenture Studio den Vertragsabschluss von einer schriftlichen Bestätigung, einem Vertrag und/oder einer Anzahlung abhängig machen.

Ein angefragter Termin gilt erst dann als verbindlich reserviert, wenn die Buchung von Momenture Studio bestätigt und eine gegebenenfalls vereinbarte Anzahlung fristgerecht geleistet wurde.

Bis dahin besteht kein Anspruch auf Reservierung des angefragten Termins.

Der Kunde hat die Möglichkeit, diese AGB vor Vertragsabschluss einzusehen. Mit entsprechender Einbeziehung in den Vertrag werden sie Bestandteil der Vereinbarung.


3. Leistungsumfang

Art und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Buchungsbestätigung, dem Vertrag oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.

Angaben auf der Website stellen grundsätzlich eine Beschreibung der angebotenen Leistungen dar. Maßgeblich für den konkreten Auftrag ist die jeweils getroffene Vereinbarung.

Bei fotografischen, videografischen und sonstigen kreativen Leistungen besteht ein gestalterischer und künstlerischer Ermessensspielraum.

Der Kunde erkennt den fotografischen und gestalterischen Stil von Momenture Studio, insbesondere hinsichtlich Bildauswahl, Bildbearbeitung, Farbgebung, Videoschnitt und Gestaltung, grundsätzlich als Bestandteil der beauftragten Leistung an.

Ein Anspruch auf die Erstellung oder Bearbeitung bestimmter einzelner Motive besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.


4. Preise und Zahlung

Es gelten die im jeweiligen Angebot, Vertrag bzw. bei der Buchung vereinbarten Preise.

Momenture Studio ist Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG. Umsatzsteuer wird daher nicht gesondert ausgewiesen.

Privatkunden

Bei größeren bzw. entsprechend vereinbarten Aufträgen kann eine Anzahlung verlangt werden.

Höhe und Fälligkeit ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Vertrag.

Sofern eine Anzahlung von 40 % des vereinbarten Gesamtpreises vorgesehen ist, ist diese grundsätzlich innerhalb von sieben Tagen nach Vertragsabschluss bzw. Rechnungsstellung fällig.

Die Restzahlung ist entsprechend der jeweiligen Rechnung bzw. individuellen Vereinbarung fällig.

Geschäftskunden

Bei Geschäftskunden erfolgt die Zahlung, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen netto ab Rechnungsdatum.

Momenture Studio kann auch bei Geschäftskunden eine Anzahlung, Teilzahlung oder Vorauszahlung vereinbaren.

Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

Darüber hinaus können notwendige und angemessene Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten geltend gemacht werden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

Die Einräumung bzw. Ausübung vereinbarter Nutzungsrechte kann von der vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars abhängig gemacht werden.


5. Eigentumsvorbehalt

Von Momenture Studio gelieferte körperliche Waren und Produkte, insbesondere Fotobücher, Fotoabzüge, Druckprodukte, Datenträger oder vergleichbare Produkte, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Forderung Eigentum von Momenture Studio.

Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.


6. Stornierung durch den Kunden

Soweit im jeweiligen Angebot oder Vertrag keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde und zwingende gesetzliche Rücktrittsrechte nicht entgegenstehen, gelten bei einer vom Kunden zu vertretenden Stornierung folgende Stornogebühren:

  • bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin: 40 %

  • weniger als 4 Wochen bis 2 Wochen vor dem Termin: 60 %

  • weniger als 2 Wochen vor dem Termin: 80 %

  • weniger als 48 Stunden vor dem Termin: 100 %

Berechnungsgrundlage ist der vereinbarte Gesamtpreis.

Bereits geleistete Anzahlungen werden auf die jeweilige Stornogebühr angerechnet.

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Zwingende gesetzliche Rücktritts- bzw. Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben von diesen Stornobedingungen unberührt.


7. Terminverschiebungen

Ist die Durchführung eines Outdoor-Shootings aufgrund erheblicher Witterungseinflüsse nicht sinnvoll oder sicher möglich, kann nach gemeinsamer Abstimmung ein Ersatztermin vereinbart werden.

Ob die Wetterbedingungen eine ordnungsgemäße Durchführung zulassen, wird unter Berücksichtigung der konkreten Leistung und der Umstände des Einzelfalls beurteilt.

Bei einer vom Kunden gewünschten Terminverschiebung bemüht sich Momenture Studio um einen geeigneten Ersatztermin. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.

Bereits entstandene und nicht mehr stornierbare Fremdkosten können dem Kunden verrechnet werden, sofern deren Entstehung vom Kunden zu vertreten ist.


8. Verhinderung von Momenture Studio

Kann Momenture Studio einen Auftrag aufgrund von Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder eines anderen nicht zu vertretenden wichtigen Grundes nicht durchführen, wird nach Möglichkeit:

  • ein Ersatztermin angeboten oder

  • bei geeigneten Aufträgen und nach Absprache ein geeigneter Ersatzfotograf bzw. Ersatzdienstleister vermittelt.

Ist eine Ersatzleistung nicht möglich oder für den Kunden nicht zumutbar, werden für die nicht erbrachte Leistung bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet.

Zwingende gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.


9. Durchführung von Foto- und Videoaufträgen

Der Kunde hat Momenture Studio rechtzeitig über alle Informationen zu informieren, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags wesentlich sind.

Dazu gehören insbesondere:

  • Zeitplan

  • Veranstaltungsort

  • Ansprechpartner

  • besondere Programmpunkte

  • gewünschte Pflichtmotive

  • besondere Zugangs- oder Sicherheitsbestimmungen

  • sonstige vereinbarte Besonderheiten

Momenture Studio kann nicht gewährleisten, dass nicht vorher vereinbarte oder nicht rechtzeitig bekannt gegebene Motive, Personen oder Situationen aufgenommen werden.

Bei Veranstaltungen kann nicht garantiert werden, dass jede anwesende Person fotografiert oder gefilmt wird.

Verzögerungen, die durch den Kunden, Gäste, Veranstalter, andere Dienstleister oder organisatorische Abläufe entstehen, verlängern die vereinbarte Leistungszeit grundsätzlich nicht automatisch.

Eine Verlängerung der vereinbarten Einsatzzeit erfolgt nur nach Verfügbarkeit und kann zusätzlich verrechnet werden.


10. Fahrtkosten und Nebenkosten

Bei Shootings im Studio sowie bei Outdoor-Shootings innerhalb des Bezirks Feldkirch ist die Anfahrt grundsätzlich im vereinbarten Shootingpreis enthalten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Bei Aufträgen außerhalb dieses Bereichs können Fahrtkosten entsprechend dem Angebot bzw. der individuellen Vereinbarung verrechnet werden.

Weitere notwendige Kosten, insbesondere:

  • Parkgebühren

  • Maut

  • Übernachtungen

  • Eintrittsgebühren

  • Locationkosten

  • Genehmigungen

  • sonstige projektbezogene Ausgaben

können zusätzlich verrechnet werden, sofern dies vorab vereinbart wurde oder für die vereinbarte Durchführung des Auftrags erforderlich und für den Kunden erkennbar war.


11. Drohnenaufnahmen

Drohnenaufnahmen werden ausschließlich durchgeführt, soweit dies nach den jeweils geltenden gesetzlichen, behördlichen, sicherheitsbezogenen und wetterbedingten Voraussetzungen zulässig und vertretbar ist.

Momenture Studio kann eine geplante Drohnenaufnahme insbesondere dann unterlassen oder abbrechen, wenn:

  • Flugverbote oder Luftraumbeschränkungen bestehen,

  • erforderliche Genehmigungen oder Zustimmungen fehlen,

  • Wetter- oder Windbedingungen einen sicheren Flug nicht zulassen,

  • Sicherheitsbedenken bestehen,

  • technische Probleme auftreten oder

  • andere rechtliche bzw. tatsächliche Umstände den Flug verhindern.

Sofern die Drohnenaufnahme nur einen untergeordneten Teil einer Gesamtleistung darstellt und aus solchen Gründen nicht durchgeführt werden kann, berührt dies die übrige Leistung grundsätzlich nicht.

Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.


12. Auswahl und Bearbeitung von Foto- und Videoaufnahmen

Die Auswahl der zur Bearbeitung und Übergabe geeigneten Aufnahmen erfolgt grundsätzlich durch Momenture Studio, sofern dem Kunden nicht ausdrücklich eine Auswahlgalerie zur Verfügung gestellt wird.

Bei Leistungen mit Auswahlgalerie wählt der Kunde die im jeweiligen Paket enthaltenen Aufnahmen entsprechend der vereinbarten Anzahl aus.

Zusätzliche Aufnahmen können – sofern angeboten – gegen Aufpreis erworben werden.

Die professionelle Bild- und Videobearbeitung erfolgt im Stil von Momenture Studio.

Ein Anspruch auf Herausgabe sämtlicher während eines Auftrags erstellter Aufnahmen besteht nicht.

Insbesondere werden Testaufnahmen, Fehlaufnahmen, technisch ungeeignete Aufnahmen, Dubletten sowie nicht ausgewählte Aufnahmen nicht geschuldet.


13. Rohdaten

Unbearbeitete Rohdaten, insbesondere:

  • RAW-Dateien

  • unbearbeitete Videoaufnahmen

  • Projektdateien

  • Schnittprojekte

  • sonstige Arbeitsdateien

sind grundsätzlich nicht Bestandteil der vereinbarten Leistung und werden nicht herausgegeben, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.


14. Lieferung und Bearbeitungszeit

Die Lieferzeit richtet sich nach Art und Umfang des jeweiligen Auftrags.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten die auf der Website, im Angebot oder im Vertrag angegebenen Lieferzeiten.

Bei regulären Fotoshootings erfolgt die Bereitstellung der fertigen Bilder in der Regel innerhalb von 2 bis 3 Wochen nach erfolgter Bildauswahl, sofern eine Kundenauswahl vorgesehen ist.

Bei Hochzeiten kann eine kleine Vorschau ausgewählter Bilder nach Möglichkeit innerhalb von etwa 48 Stunden bereitgestellt werden. Die vollständige Hochzeitsreportage wird in der Regel innerhalb von maximal 6 Wochen geliefert.

Bei Video- und umfangreichen Contentproduktionen richtet sich die Bearbeitungszeit nach dem Projektumfang und beträgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, in der Regel maximal 10 Wochen.

Bei außergewöhnlich umfangreichen Aufträgen können abweichende Lieferzeiten vereinbart werden.

Die Lieferung erfolgt grundsätzlich digital über eine Online-Galerie bzw. über den jeweils vereinbarten Übermittlungsweg.


URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE

15. Urheberrecht

Das Urheberrecht an den von Momenture Studio erstellten Foto- und Videoaufnahmen verbleibt beim jeweiligen Urheber.

Durch die Übergabe der Aufnahmen bzw. Dateien wird das Urheberrecht nicht auf den Kunden übertragen.

Der Kunde erhält ausschließlich die in diesen AGB bzw. im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbarten Nutzungsrechte.


16. Nutzungsrechte für Privatkunden

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Privatkunde nach vollständiger Bezahlung ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für private Zwecke an den final übergebenen Aufnahmen.

Dies umfasst insbesondere:

  • private Speicherung und Vervielfältigung,

  • Erstellung privater Abzüge und Fotoprodukte,

  • Weitergabe an Familie und Freunde,

  • Veröffentlichung auf privaten Social-Media-Profilen.

Eine kommerzielle bzw. gewerbliche Nutzung ist nicht umfasst.

Insbesondere dürfen die Aufnahmen ohne gesonderte Vereinbarung nicht verkauft, kommerziell lizenziert oder Unternehmen für deren eigene Werbung zur Verfügung gestellt werden.


17. Nutzungsrechte für Geschäftskunden (B2B)

Sofern im jeweiligen Angebot oder Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde, erhält der gewerbliche Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den final übergebenen Foto- und Videoaufnahmen für die eigene Unternehmenskommunikation und Eigenwerbung.

Dies umfasst insbesondere die Verwendung:

  • auf eigenen Websites,

  • auf eigenen Social-Media-Kanälen,

  • in organischen Social-Media-Beiträgen,

  • in bezahlten Social-Media-Werbeanzeigen,

  • in Online-Werbung,

  • in Printwerbung,

  • auf Flyern und Broschüren,

  • in Katalogen,

  • auf Plakaten und Werbeflächen,

  • für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,

  • in Präsentationen,

  • auf Verkaufs- und Inseratsplattformen,

  • für interne Unternehmenskommunikation,

  • sowie für sonstige eigene Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen des Auftraggebers.

Der Auftraggeber darf die Aufnahmen an von ihm beauftragte Dienstleister, insbesondere Werbeagenturen, Druckereien, Medienunternehmen oder Plattformbetreiber weitergeben, soweit dies ausschließlich zur Durchführung der erlaubten Nutzung für den Auftraggeber erforderlich ist.

Nicht automatisch umfasst ist insbesondere das Recht:

  • die Aufnahmen als eigenständiges Produkt an Dritte zu verkaufen,

  • die Aufnahmen an andere Unternehmen zur eigenständigen Werbenutzung zu lizenzieren,

  • Unterlizenzen für fremde Werbezwecke zu vergeben,

  • die Aufnahmen unabhängig vom Auftraggeber für die Werbung eines anderen Unternehmens oder einer anderen Marke zu verwenden.

Eine solche weitergehende Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung mit Momenture Studio.

Weitergehende oder ausschließliche Nutzungsrechte, insbesondere Exklusivrechte, Konzernrechte oder umfassende Weiterlizenzierungsrechte, müssen ausdrücklich vereinbart werden.


18. Bearbeitung durch den Kunden

Technisch erforderliche Anpassungen der übergebenen Aufnahmen, insbesondere Größenänderungen, Formatänderungen und angemessene Zuschnitte für unterschiedliche Medienformate, sind zulässig.

Dies gilt insbesondere für die Anpassung an unterschiedliche Social-Media-Formate.

Eine darüber hinausgehende Bearbeitung, die den Charakter, die Bildaussage oder den gestalterischen Stil wesentlich verändert, insbesondere starke Farbveränderungen, verfälschende Bildmanipulationen oder wesentliche KI-basierte Veränderungen, bedarf grundsätzlich der Zustimmung von Momenture Studio, soweit berechtigte Urheberinteressen betroffen sind.


19. Verwendung der Aufnahmen durch Momenture Studio

Die Beauftragung von Momenture Studio bedeutet nicht automatisch, dass Momenture Studio die entstandenen Aufnahmen für Eigenwerbung veröffentlichen darf.

Eine Verwendung insbesondere für:

  • Website

  • Portfolio

  • Social Media

  • Werbeanzeigen

  • Drucksorten

  • Ausstellungen

  • sonstige Eigenwerbung

erfolgt nur, soweit Momenture Studio hierzu berechtigt ist bzw. eine erforderliche Einwilligung oder Zustimmung der betroffenen bzw. abgebildeten Personen vorliegt.

Eine entsprechende Einwilligung kann gesondert eingeholt werden.

Die Ablehnung einer freiwilligen Werbeeinwilligung hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Durchführung des gebuchten Auftrags.


20. Rechte Dritter

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, Momenture Studio auf besondere rechtliche oder tatsächliche Einschränkungen hinzuweisen, die ihm hinsichtlich des Veranstaltungsortes, bestimmter Motive, Marken, Kunstwerke, Grundstücke oder sonstiger Inhalte bekannt sind.

Bei Veranstaltungen und gewerblichen Produktionen hat der Auftraggeber – soweit dies in seinem Verantwortungsbereich liegt – erforderliche Zustimmungen, Zutrittsberechtigungen oder Freigaben zu organisieren.

Die Verantwortung für die Veröffentlichung und konkrete weitere Verwendung der vom Kunden erhaltenen Aufnahmen durch den Kunden selbst liegt beim Kunden. Dieser hat insbesondere zu prüfen, ob für seine konkrete Nutzung Rechte Dritter zu berücksichtigen sind.


FOTOBOX

21. Fotobox – Vertragsgegenstand

Bei Buchung einer Fotobox stellt Momenture Studio dem Kunden die im jeweiligen Angebot bzw. Mietvertrag vereinbarte Fotobox-Ausstattung für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Buchungsbestätigung, dem Angebot bzw. Mietvertrag.

Dieser kann insbesondere umfassen:

  • Fotobox

  • Kamera

  • Beleuchtungssystem

  • Drucker

  • vereinbarte Anzahl an Sofortausdrucken

  • Hintergrund bzw. Hintergrundsystem

  • Requisiten

  • individuelles Drucklayout

  • Online-Galerie bzw. digitale Bereitstellung

  • Auf- und Abbau

  • Kabel und Zubehör

  • sonstige vereinbarte Ausstattung


22. Übergabe und Umgang mit der Fotobox

Der Kunde verpflichtet sich, die Fotobox sowie sämtliches Zubehör sorgfältig und ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden.

Die Geräte dürfen ohne Zustimmung von Momenture Studio nicht geöffnet, zerlegt, technisch verändert oder an nicht vorgesehene Geräte angeschlossen werden.

Die Fotobox und sämtliche technische Ausstattung sind insbesondere vor:

  • Regen und Nässe,

  • Feuchtigkeit,

  • Getränken und anderen Flüssigkeiten,

  • außergewöhnlicher Hitze,

  • Stößen,

  • Umstürzen,

  • unsachgemäßer Bedienung

zu schützen.

Der Kunde hat im Rahmen des Zumutbaren dafür Sorge zu tragen, dass auch seine Gäste und sonstige Personen aus seinem Verantwortungsbereich sorgfältig mit der Fotobox und dem Zubehör umgehen.

Bei Übergabe bzw. Rückgabe kann ein gesonderter Übergabe- und Rückgabeschein verwendet werden, auf dem insbesondere Zustand und Vollständigkeit der Ausstattung dokumentiert werden.


23. Schäden, Verlust und Versicherung bei der Fotobox

Beschädigungen, Verlust, Diebstahl oder technische Störungen der überlassenen Ausstattung sind Momenture Studio unverzüglich mitzuteilen.

Für Schäden oder Verluste, für die der Kunde nach den gesetzlichen Bestimmungen einzustehen hat, ist der Kunde gegenüber Momenture Studio zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Dies gilt unabhängig davon, ob für den Kunden eine Haftpflicht-, Veranstaltungs- oder sonstige Versicherung besteht und ob eine solche Versicherung den konkreten Schaden übernimmt.

Eine Ablehnung oder nur teilweise Übernahme des Schadens durch eine Versicherung befreit den Kunden nicht von einer bestehenden gesetzlichen Schadenersatzpflicht.

Soweit der Kunde nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz verpflichtet ist, hat er einen von der Versicherung nicht übernommenen ersatzfähigen Betrag selbst zu tragen.

Dies kann insbesondere Schäden betreffen, die durch:

  • unsachgemäße Bedienung,

  • Sturz oder Umstoßen,

  • Flüssigkeiten,

  • vorsätzliche Beschädigung,

  • nicht vertragsgemäße Verwendung

verursacht werden.

Normale, durch bestimmungsgemäßen Gebrauch entstehende Abnutzung stellt keinen vom Kunden zu ersetzenden Schaden dar.

Im Schadensfall können – soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – insbesondere erforderliche und angemessene Reparaturkosten bzw. bei Verlust oder wirtschaftlichem Totalschaden der nach den gesetzlichen Bestimmungen zu ersetzende Schaden geltend gemacht werden.

Der Kunde ist verpflichtet, Momenture Studio bei der Aufklärung eines Schadensfalls angemessen zu unterstützen und bekannte Informationen zum Schadenshergang sowie gegebenenfalls zur verursachenden Person mitzuteilen.

Sofern eine Versicherung für den Schaden eintritt, kann die Abwicklung über diese erfolgen.

Momenture Studio übernimmt keine Gewähr dafür, dass eine private Haftpflicht-, Veranstaltungs- oder sonstige Versicherung des Kunden Schäden an gemieteten bzw. überlassenen Gegenständen deckt.

Die Prüfung eines entsprechenden Versicherungsschutzes obliegt dem Kunden.

Eigenmächtige Reparaturen oder die Beauftragung Dritter mit Reparaturen sind ohne vorherige Zustimmung von Momenture Studio nicht zulässig.


24. Rückgabe der Fotobox

Sofern eine Rückgabe durch den Kunden vereinbart wurde, sind die Fotobox und sämtliche überlassenen Gegenstände vollständig und zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben.

Bei der Rückgabe können Zustand und Vollständigkeit gemeinsam kontrolliert und dokumentiert werden.

Fehlende Gegenstände oder festgestellte Schäden werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.

Bei einer vom Kunden zu vertretenden verspäteten Rückgabe können die dadurch tatsächlich entstehenden angemessenen Mehrkosten und Schäden geltend gemacht werden.

Dies kann insbesondere zusätzliche Transport- oder Organisationskosten oder einen nachweisbaren Schaden aufgrund einer beeinträchtigten nachfolgenden Vermietung umfassen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.


25. Technische Störungen der Fotobox

Bei technischen Problemen ist Momenture Studio möglichst unverzüglich zu kontaktieren.

Der Kunde hat die von Momenture Studio bekannt gegebenen Anweisungen zur Fehlerbehebung zu befolgen und keine eigenmächtigen technischen Eingriffe vorzunehmen.

Für Beeinträchtigungen, die außerhalb des Einflussbereichs von Momenture Studio liegen, insbesondere:

  • Stromausfall,

  • unzureichende Stromversorgung,

  • Ausfall oder unzureichende Internetverbindung am Veranstaltungsort,

  • Störungen externer Dienste,

  • sonstige von Momenture Studio nicht zu vertretende Umstände,

haftet Momenture Studio nur nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Bei einem von Momenture Studio zu vertretenden vollständigen oder teilweisen Ausfall richten sich die Ansprüche des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.


26. Fotobox-Ausdrucke und Verbrauchsmaterial

Im jeweiligen Fotobox-Paket ist die vereinbarte Anzahl an Ausdrucken enthalten.

Nicht verbrauchtes Druckmaterial bleibt Eigentum von Momenture Studio.

Ein Anspruch auf Auszahlung, Erstattung oder Gutschrift für nicht verbrauchte Ausdrucke besteht nicht, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Zusätzliche Ausdrucke bzw. zusätzliches Verbrauchsmaterial können nach Verfügbarkeit und gesonderter Vereinbarung bereitgestellt und verrechnet werden.


27. Fotobox-Fotos und Datenschutz

Bei der Verwendung der Fotobox werden Fotoaufnahmen der jeweiligen Nutzer erstellt.

Die datenschutzrechtlichen Einzelheiten, insbesondere zur Verwendung von LumaBooth/dslrBooth, fotoShare Cloud, Online-Galerien, QR-Code- und Sharing-Funktionen sowie zur Speicherdauer, ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Momenture Studio.

Der Veranstalter bzw. Mieter hat seine Gäste in angemessener Weise über die Nutzung der Fotobox und die damit verbundene Datenverarbeitung zu informieren.

Die freiwillige Nutzung der Fotobox stellt keine automatische Zustimmung zur Veröffentlichung der Aufnahmen für Werbezwecke von Momenture Studio dar.


RECHTLICHE SCHLUSSBESTIMMUNGEN

28. Rücktrittsrecht für Verbraucher

Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sowie – soweit anwendbar – des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG).

Bei einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag kann Verbrauchern grundsätzlich ein gesetzliches Rücktrittsrecht von 14 Tagen zustehen.

Besteht ein gesetzliches Rücktrittsrecht, erhält der Verbraucher die gesetzlich erforderliche Rücktrittsbelehrung sowie gegebenenfalls das gesetzlich vorgesehene Muster-Widerrufsformular.

Soll Momenture Studio auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits innerhalb der Rücktrittsfrist mit einer Dienstleistung beginnen, gelten die gesetzlichen Voraussetzungen hinsichtlich des ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers sowie einer gegebenenfalls bestehenden anteiligen Zahlungspflicht.

Bei vollständiger Erbringung einer Dienstleistung kann das Rücktrittsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen, insbesondere wenn der Verbraucher ausdrücklich den vorzeitigen Leistungsbeginn verlangt und die gesetzlich erforderlichen Erklärungen abgegeben hat.

Für Unternehmer besteht kein gesetzliches Rücktrittsrecht nach dem FAGG.


29. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

Gegenüber Verbrauchern werden gesetzliche Gewährleistungsrechte durch diese AGB nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen.


30. Haftung

Momenture Studio haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Soweit gesetzlich zulässig, kann die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden eingeschränkt sein.

Eine Einschränkung gilt nicht, soweit sie gesetzlich unzulässig wäre, insbesondere bei Personenschäden oder bei der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten.

Eine Haftung für Umstände, die Momenture Studio nicht zu vertreten hat, insbesondere höhere Gewalt oder von Dritten verursachte Ausfälle, besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Bei technischen Problemen oder Datenverlust werden angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen getroffen, um das Risiko möglichst gering zu halten. Eine absolute Ausfallsicherheit technischer Geräte, Software, Speichermedien oder externer Dienste kann jedoch nicht gewährleistet werden.

Zwingende gesetzliche Haftungsansprüche bleiben unberührt.


31. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden entsprechend den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Die Einzelheiten zur Datenverarbeitung, zu eingesetzten Dienstleistern, Online-Galerien, Fotobox-Systemen, Analyse- und Website-Diensten sowie zu den Rechten betroffener Personen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Momenture Studio:

www.momenture.at/datenschutz


32. Individuelle Vereinbarungen und Teilunwirksamkeit

Individuelle Vereinbarungen zwischen Momenture Studio und dem Kunden gehen diesen AGB vor.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.


33. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

Bei Verbrauchern bleiben zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt, soweit diese gesetzlich anwendbar sind.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Für Verträge mit Unternehmern wird – soweit gesetzlich zulässig – als Gerichtsstand das für den Sitz von Momenture Studio sachlich zuständige Gericht vereinbart.


Stand: September 2026